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Aufnahme in Wohn- und Pflegeeinrichtungen

Ist die Betreuung zu Hause durch ambulante Dienste nicht ausreichend, können Sie dauerhaft oder auch befristet in eine Wohn- oder in eine Pflegeeinrichtung ziehen. Eine Förderung des Fonds Soziales Wien ist möglich.

Leistungen

Die Leistungen und Ausstattung der Anbieter sind sehr unterschiedlich und bieten eine Vielfalt von Betreuungsmöglichkeiten. Im Beratungszentrum Pflege und Betreuung – Wohn- und Pflegeheime suchen wir für jede Kundin/jeden Kunden das am besten passende Angebot.

Aus dem Angebot verschiedener Einrichtungen:

  • Kleine Appartement für ein möglichst eigenständiges Leben
  • Pflege und Betreuung nach individuellem Bedarf
  • Vollverpflegung unter Berücksichtigung von Diäten
  • Ärztliche Betreuung nach Bedarf
  • Abwechslungsreiches Freizeitprogramm

Voraussetzungen

In den vom Fonds Soziales Wien anerkannten Einrichtungen ist eine finanzielle Förderung unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Das Einverständnis der Person mit Pflege- und Betreuungsbedarf
  • Die Betreuung zu Hause kann nicht ausreichend gewährleistet werden
  • Pflegegeld, Einkommen und verwertbares Vermögen sind nicht ausreichend
  • Pflege- und Betreuungsbedarf entsprechend den Pflegegeldstufen 2 bis 7 für die Aufnahme in eine Wohneinrichtung (Ausnahme: KWP - "Häuser zum Leben")
  • Pflege- und Betreuungsbedarf entsprechend den Pflegegeldstufen 3 bis 7 für die Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung bzw. auf eine Pflegestation
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
  • Hauptwohnsitz in Wien und/oder tatsächlicher Aufenthalt in Wien

Kosten

Der selbst zu bezahlende Kostenbeitrag setzt sich zusammen aus maximal 80 Prozent des Nettoeinkommens sowie dem anteiligen Pflegegeld und verwertbaren Vermögen.


Bei befristeten Aufenthalten werden die Kosten der Miete bei der Berechnung des Beitrages mindernd berücksichtigt.

Freibetrag

Als Freibetrag bleibt Ihnen jedenfalls zur Verfügung:

  • 20 Prozent des Nettoeinkommens,
  • der 13. und 14. Monatsbezug und
  • 10 Prozent der Pflegegeldstufe 3

Von Ihrem Vermögen verbleibt zumindest ein Freibetrag von € 4.000,- der nicht zur Kostendeckung herangezogen wird.

Unterhaltspflicht

Ehepaare sind gegenseitig unterhaltspflichtig und daher zu einem einkommensabhängigen Kostenbeitrag verpflichtet. Andere Angehörige sind vom Kostenbeitrag befreit. Eltern sind einem minderjährigen Kind gegenüber unterhaltspflichtig.

Antrag und Beratung

Die MitarbeiterInnen im Beratungszentrum Pflege und Betreuung – Wohn- und Pflegeheime beraten Sie gerne bei der Wahl des am besten geeigneten Hauses. Im Beratungszentrum melden Sie sich für das gewünschte Haus an und stellen Ihren Antrag auf Förderung für stationäre Pflege und Betreuung.


Sollten Sie sich für eine private Wohn- oder Pflegeeinrichtung entschieden haben, so können Sie sich zusätzlich in der jeweiligen privaten Einrichtung anmelden.

Adressen

 

 

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