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Rehabilitation und Remobilisation
Dieses Angebot richtet sich an pflegebedürftige Menschen, die nach Erkrankung oder Unfällen nicht direkt aus dem Krankenhaus nach Hause entlassen werden können. Ein hohes therapeutisches Angebot soll ermöglichen, zu Hause wieder weitgehend selbstständig zurechtzukommen.
Leistungen
Es wird ein individuelles Therapiekonzept im Ausmaß Ihres pflegerischen Betreuungsbedarfs erstellt und die nötigen Maßnahmen daraus abgeleitet.
Voraussetzungen
- Pflegebedürftige, die voraussichtlich nicht dauernd pflegebedürftig bleiben
- Pflegebedürftige, für welche eine erforderliche Rehabilitation möglich erscheint, aber von Seiten der Sozialversicherung kein adäquates Angebot zur Verfügung steht
- Der Wille des/der Pflegebedürftigen, die Entlassung nach Hause durch aktive Mithilfe bei der Rehabilitation möglich zu machen
- Ausreichende geistige Klarheit
- Maximale Aufenthaltsdauer von 92 Tagen
Kostenbeitrag
Falls Pflegegeld, Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, hat die pflegebedürftige Person nur einen Teilbetrag zu entrichten. Dieser Kostenbeitrag setzt sich zusammen aus 80 Prozent des Nettoeinkommens inklusive des anteiligen Pflegegeldes und des verwertbaren Vermögens, wie zum Beispiel Sparguthaben oder Liegenschaften. Die Kosten der Miete werden bei der Berechnung des Beitrages mindernd berücksichtigt.
Freibetrag
Als Freibetrag bleibt Ihnen jedenfalls zur Verfügung:
- 20 Prozent des Nettoeinkommens
- der 13. und 14. Monatsbezug und
- 10 Prozent der Pflegegeldstufe 3
Von Ihrem Vermögen verbleibt jedenfalls ein Freibetrag von € 4.000,- der nicht zur Kostendeckung herangezogen wird.
Unterhaltspflicht
Ehepaare sind gegenseitig unterhaltspflichtig und daher zu einem einkommensabhängigen Kostenbeitrag verpflichtet. Andere Angehörige sind vom Kostenbeitrag befreit. Eltern sind minderjährigen Kindern gegenüber unterhaltspflichtig.
Anmeldung und Beratung
Die Anmeldung und Organisation erfolgt im Normalfall direkt vom Spital aus. Sollte der Kurzzeitpflegebedarf erst nach der Spitalsentlassung festgestellt werden, so wenden Sie sich bitte an das Beratungszentrum Wohn- und Pflegeheime. Dort können Sie auch einen Antrag auf Förderung durch den Fonds Soziales Wien stellen.
Mögliche Pflegeeinrichtungen für Rehabilitation/Remobilisation
- SMZ Sophienspital
- Geriatriezentrum Am Wienerwald
- SMZ Baumgartner Höhe / Otto Wagner Spital mit Pflegezentrum
- Haus der Barmherzigkeit, Tokiostraße
- Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser, Haus Wieden
- Kuratorium Wiener Pensionisten-Wohnhäuser, Haus Atzgersdorf
Hier kommen Sie zu den Adressen der anerkannten Wohn- und Pflegeeinrichtungen, die Rehabilitation/Remobilisation anbieten.
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