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Beratungszentrum "Wohn- und Pflegeheime"

Das Beratungszentrum "Wohn- und Pflegeheime"

  • bietet Ihnen Information und Beratung zu stationären Einrichtungen
  • erhebt Ihren Pflege- und Betreuungsbedarf
  • informiert Sie über dieKosten bzw. Ihren Kostenbeitrag, sofern eine Förderung durch den Fonds Soziales Wien möglich ist
  • nimmt Ihren "Antrag auf Förderung zum Zwecke der Pflege" entgegen und bearbeitet diesen

Kontakt

Beratungszentrum "Wohn- und Pflegeheime"

Guglgasse 7-9, Erdgeschoß, 1030 Wien
Erreichbarkeit: Routenplaner standardblindengerecht
U3 Station Gasometer

Tel.: +43/1/4000-66580
Fax: +43/1/4000-99-66580
E-Mail: pflegeheimaufnahme@fsw.at

Öffnungszeiten:

Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr
Do 8:00–17:30 Uhr

Anmeldung und Antragsstellung

Bitte füllen Sie den "Antrag auf Förderung für stationäre Pflege und Betreuung" leserlich, vollständig und wahrheitsgetreu aus. Falls die betroffene pflegebedürftige Person den Antrag aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst unterschreiben kann, müssen zwei Zeugen den Wunsch dieser Person nach Aufnahme in ein Wohn- oder Pflegeheim durch ihre Unterschrift am Antrag bestätigen. Ist ein/eine Sachwalter/in eingesetzt, so hat der/die Sachwalter/in zu unterschreiben (bitte Sachwalterbeschluss beilegen).

Antragsformular

Antrag auf Förderung für stationäre Pflege und Betreuung [PDF 314 KB]
Antrag auf Förderung für stationäre Pflege und Betreuung [DOC 319 KB]

Dieser Antrag ist zur Anmeldung und zur Antragstellung auf eine Förderung auszufüllen.

Für Anmeldungen in private Wohn- und Pflegeheime wenden Sie sich bitte zusätzlich an das gewünschte Haus und melden Sie sich dort direkt an. Oben stehendes Antragsformular dient in diesem Fall nur der Antragstellung auf finanzielle Förderung und ist keine fixe Anmeldung für das private Wohn- und Pflegeheim!

Bei Aufnahme von zu Hause

Befindet sich die pflegebedürftige Person zu Hause, kann der Antrag direkt beim Beratungszentrum "Wohn- und Pflegeheime" bzw. in einem Beratungszentrum "Pflege und Betreuung zu Hause" gestellt werden. Eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson kommt in die Wohnung, um die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person und die Dringlichkeit der Aufnahme abzuklären.

Bei Aufnahme aus dem Krankenhaus

Befindet sich die pflegebedürftige Person in einem Krankenhaus, kann der Antrag direkt im Krankenhaus gestellt werden. Erfolgt die Aufnahme von einem Krankenhaus der Stadt Wien in ein Geriatriezentrum der Stadt Wien, wird sie vom Krankenhaus organisiert. Bitte halten Sie Rücksprache bei der jeweiligen Stationsleitung. Falls es doch zu einer Entlassung kommt, ersuchen wir um Kontaktaufnahme mit dem Beratungszentrum "Wohn- und Pflegeheime".

Information. Beratung. Hilfe

 

 

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