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Private Wohn- und Pflegeheime

In private Wohn- und Pflegeheime können prinzipiell alle Menschen aufgenommen werden, eine finanzielle Förderung ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Werden die BewohnerInnen später pflegebedürftiger, so kann in vielen Heimen die Pflege intensiviert werden – teilweise gibt es auch Bettenstationen, in denen die BewohnerInnen rund um die Uhr betreut werden.

Leistungen

Die Leistungen und Ausstattung der privaten Anbieter sind sehr unterschiedlich.

  • Oft steht den BewohnerInnen ein kleines Appartement zur Verfügung, in dem sie alleine oder zu zweit wohnen können.
  • Die Verpflegung wird individuell vereinbart.
  • Pflege rund um die Uhr
  • Ärztliche Versorgung: tagsüber bei Bedarf

Voraussetzungen

Das Einverständnis der pflegebedürftigen Person

Kosten und mögliche Förderung

Bei privaten Wohn- und Pflegeheimen richten sich die Kosten nach Angebot und Ausstattung. Grundsätzlich muss die pflegebedürftige Person selbst für die Kosten der Pflege und des Aufenthaltes aufkommen.

In vielen privaten Wohn- und Pflegeheimen ist eine Förderung durch den Fonds Soziales Wien unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Pflegegeld, Einkommen und verwertbares Vermögen nicht ausreichend
  • Pflegebedürftigkeit: In Wohnheimen entsprechend der Pflegestufe 2, in Pflegeheimen entsprechend der Pflegestufe 3 und höher, wenn die Betreuung durch soziale Dienste nicht ausreichend ist
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung
  • Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt in Wien

Der selbst zu bezahlende Kostenbeitrag setzt sich in diesen Fällen zusammen aus 80 Prozent des Nettoeinkommens inklusive des anteiligen Pflegegeldes und des verwertbaren Vermögens.

Freibetrag

Als Freibetrag bleibt Ihnen jedenfalls zur Verfügung:

    • 20 Prozent des Nettoeinkommens,
    • der 13. und 14. Monatsbezug und
    • 10 Prozent der Pflegegeldstufe 3

Unterhaltspflicht

Ehepaare sind gegenseitig unterhaltspflichtig und daher zu einem einkommensabhängigen Kostenbeitrag verpflichtet. Andere Angehörige sind vom Kostenbeitrag befreit. Eltern sind einem minderjährigen Kind gegenüber unterhaltspflichtig.

Nicht bei allen privaten Anbietern kann der gesamte Differenzbetrag zwischen den tatsächlichen Kosten und den vorhandenen Eigenmitteln finanziert werden. In diesen Fällen müssen Ihre Angehörigen für die Restkosten aufkommen.

Bei manchen privaten Heimen ist eine Förderung durch den Fonds Soziales Wien nicht möglich. In diesem Fall müssen die gesamten Kosten von der pflegebedürftigen Person bzw. deren Angehörigen bezahlt werden. Teilweise werden bei privaten Heimen auch eine Aufnahmegebühr und zusätzliche Kosten für Hilfeleistungen verrechnet.

Anmeldung und Beratung

Die Anmeldung erfolgt direkt im jeweiligen privaten Wohn- und Pflegeheim.
Ein Antrag auf Förderung kann im Beratungszentrum "Wohn- und Pflegeheime" gestellt werden.

Anbieter

 

 

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