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24-Stunden-Betreuung
Seit 1. Juli 2007 kann beim Bundessozialamt für pflegebedürftige Menschen oder deren Angehörige eine Förderung für eine 24-Stunden-Betreuung beantragt werden.
Leistungen
Im Wesentlichen fallen bei der 24-Stunden-Betreuung folgende Aufgaben an:
- Unterstützung im Haushalt
- Hilfe bei der Körperpflege
- Erledigung kleiner Einkäufe
- Aufwärmen und Herrichten von Mahlzeiten
- Körperliche und geistige Förderung der zu betreuenden Personen
- Betreuung im Krankheitsfall
Medizinische Leistungen dürfen nur durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen sowie PflegehelferInnen auf ärztliche Anordnung abgegeben werden.
Voraussetzungen für eine Förderung
- Bedarf einer 24-Stunden-Betreuung
- Bezug von Pflegegeld ab Stufe drei nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einem Landespflegegeldgesetz
- Vorliegen eines Betreuungsverhältnisses zur pflegebedürftigen Person, zu einem Angehörigen oder zu einem gemeinnützigen Anbieter
- Monatliches Nettoeinkommen bis zu € 2.500,- (nicht zum Einkommen zählen u. a. Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfen)
- Die Einkommensgrenze erhöht sich um € 400,- für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen, bzw. um € 600,- für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen mit Behinderung
Kosten und Förderungen
Die Kosten für eine rund um die Uhr Betreuung zu Hause ist mit der jeweiligen Organisation bzw. den selbständigen PersonenbetreuerInnen zu vereinbaren. Eine Förderung durch das Bundessozialamt ist – sofern die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind – in folgender Höhe möglich:
- bis zu € 1.100,- pro Monat (wenn zwei Arbeitsverhältnisse vorliegen)
- bis zu € 550,- pro Monat (wenn Werkverträge vorliegen)
Information und Antragstellung
Information
- Website des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK).
- Pflegetelefon des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Kosumentenschutz: 0800 20 16 22 (kostenfreie Telefonnummer)
- Der Leitfaden "Daheim statt ins Heim - Schritt für Schritt zum Personenbetreuer" der Wirtschaftskammer beschreibt, wie BetreuerInnen und betreuungsbedürftige Personen zusammenfinden und was zu beachten ist, wenn man als PersonenbetreuerIn arbeiten möchte.
Antragstellung
- Die Antragsformulare finden Sie auf www.pflegedaheim.at.
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