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Wohnbeihilfen
Die Stadt Wien bietet für Wienerinnen und Wiener mit geringerem Einkommen unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung bei den Mietkosten an. Ist ein vorübergehender Aufenthalt in einem Pflegeheim notwendig, kann die finanzielle Doppelbelastung (Pflegeheimkosten und Mietkosten) auf diese Weise verringert werden.
Wohnbeihilfe des Landes Wien
Diese wird bei der Magistratsabteilung 50 beantragt und soll den Unterschied zwischen zumutbarem und tatsächlichem Mietaufwand abdecken.
Die Wohnbeihilfe ist für alle Mietwohnungen in Wien möglich, die ein bestimmtes maximales Nettoeinkommen nicht überschreiten.
Nähere Auskünfte: MA 50, Tel.: +43/1/4000-74885 bis 74889
Mietbeihilfe
Diese zusätzliche Beihilfe gibt es nur für Pensionist/innen, wenn durch die Wohnkosten ein festgelegtes Mindesteinkommen unterschritten wird. Hier können auch die Betriebskosten berücksichtigt werden. Die Mietbeihilfe kann unter Umständen auch zusätzlich zu einer Wohnbeihilfe bezogen werden bzw. auch dann, wenn die Voraussetzungen für die Gewährung der Wohnbeihilfe nicht gegeben sind.
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