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Wesentliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderung beschlossen
Dienstag, 22. Juni 2010
Das Wiener Chancengleichheitsgesetz wurde in einem langen Prozess gemeinsam mit der Interessensvertretung der Menschen mit Behinderung erarbeitet. Im Mittelpunkt des neuen Chancengleichheitsgesetzes stehen Gleichstellung und Selbstbestimmung. So werden wichtige Förderungen, wie "Teilbetreutes Wohnen", "Berufsqualifizierung und Arbeitsintegration", "Persönliche Assistenz", "Gebärdensprachdolmetsch- und Beratungsleistungen" sowie "Frühförderung" nun gesetzlich verankert.
Sozialstadträtin Sonja Wehsely dazu: "WienerInnen mit Behinderung werden durch das neue Chancengleichheitsgesetz in ihrer Selbstbestimmung gestärkt. Werkstätten- und Wohnräte werden neu im Gesetz verankert. Gleichzeitig spiegelt das Gesetz die Leistungen für Menschen mit Behinderung wider und führt so zu mehr Transparenz."
Mit der Novelle des Anti-Diskrimminierungsgesetz verpflichtet sich die Stadt, Wien barrierefrei zu machen. Darüber hinaus beinhaltet sie ein Diskriminierungsverbot aufgrund von Behinderung, verbunden mit einem umfangreichen Rechtsschutz und einer Reihe neuer Bestimmungen, die dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz angeglichen sind.
Die Stadt Wien ist mit dem Beschluss des Mindestsicherungsgesetz auch startklar für deren Einführung am 1. September. Dafür sind allerdings noch notwendige Schritte auf Bundesebene zu setzen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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