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Kostenbeitragsanpassung für ambulante Pflege und Betreuung
Montag, 14. März 2011
Ein sozial ausgewogenes System stellt dabei sicher, dass niedrige Einkommen nicht zusätzlich belastet werden. Bei den niedrigsten Einkommensstufen wird nur noch das bezogene Pflegegeld zur Bemessung herangezogen.
Darüber hinaus soll erreicht werden, dass in Zukunft wieder in erster Linie das Pflegegeld – und nicht das Einkommen – für den Kostenbeitrag herangezogen wird. Die Anpassung schafft hier Ausgewogenheit.
Sie erhalten eine Förderung für Leistungen im Bereich der ambulanten Pflege und Betreuung vom Fonds Soziales Wien? Dann ist Ihnen per 14. März ein Informationsschreiben mit einer genauen Kostenaufstellung zugeschickt worden, in dem Sie Ihren alten und Ihren neuen Kostenbeitrag vergleichen können. Es handelt sich bei diesem Schreiben lediglich um eine Information – bitte bringen Sie den genannten Betrag nicht zur Einzahlung! Zusätzlich werden Ihnen bis Ende des Monats die neuen Förderrichtlinien per Post zugeschickt.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das FSW-KundInnentelefon unter 01/24 5 24 (Mo-So, 8:00-20:00 Uhr).
Eckdaten der Anpassung:
- Wie auch schon für BezieherInnen der Ausgleichszulage wird nun auch bei den niedrigsten Einkommensstufen sichergestellt, dass kein Kostenbeitrag aus dem Einkommen zu zahlen ist.
- Pro Normeinheit (Heimhilfestunde) wird der Sockelbeitrag aus dem Pflegegeld von bisher € 5,23 auf € 6,00 angehoben.
- Der Höchstkostensatz pro Normeinheit steigt von € 16,86 auf € 19,00
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